Aktuelles zum Censilia-Internetzensurgesetz

Aktuelles zum Censilia-InternetzensurgesetzSo wie Ursula von der Leyen letztes Jahr in der Blogosphäre für ihren Einsatz für das umstrittene Internetzensurgesetz den Spitznamen Zensursula bekommen hatte, so hat es nun auch die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, erwischt: sie wird nun internetweit mit dem Begriff Censilia verbunden. Die von Ihr vorgestellten Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie der EU-Kommission beinhaltet in 26 Artikeln zwar viele nachvollziehbare und sinnvolle Regelungen, aber leider wird damit auch die Diskussion über Netzsperren neu gestartet und dabei nahezu dieselben Argumente der deutschen Sperrbefürworter benutzt, die durchweg widerlegt worden!!! Hierzu sind heute zwei wirklich hervorragende und lesenswerte Artikel erschienen, die sich dem Thema sehr sachlich nähern und (erneut) darlegen, wie widersinnig die Argumente sind:

Da wäre zunächste ZDNet.de mit dem Artikel Vorwand Kinderpornografie: EU-weites Zensurgesetz droht, der sich intensiv mit den Inhalten und der Entstsehungsgeschichte der Initiative beschäftigt und zu folgendem Fazit kommt:

Man darf nicht davon ausgehen, dass „Censilia“ Malmström die Websperren in guter Absicht vorschlägt. Dazu war sie auf der Pressekonferenz am Montag viel zu gut über die Diskussion in Deutschland informiert. […] Dass die Meinungs- und Informationsfreiheit bei der Darstellung von Kinderpornografie im Internet aufhört und dass der Schutz der Menschenwürde der missbrauchten Kinder Vorrang hat, ist auch unter den Sperrgegnern unumstritten. Das Problem liegt darin, dass die Sperren einerseits keine Wirkung zeigen und andererseits das sensible Thema Kinderpornografie dazu missbraucht wird, einen Vorwand zu liefern, europaweit eine Sperrinfrastruktur zu errichten.

Auf SpiegelOnline kommentiert man die aktuelle Initiative nicht nur unter dem Motto Warum der Sperren-Streit Zeitverschwendung ist, man führt auch die sieben wichtigsten Argumente gegen Netzsperren auf wie z.B.:

Der Großteil aller kinderpornografischen Inhalte, die weltweit vertrieben, getauscht, angesehen werden, stammt nicht von frei verfügbaren Websites. Pädophile bedienen sich in der Regel anderer, weniger offensichtlicher Kanäle: Peer-to-Peer-Netzwerke, Chatrooms, geschlossene Foren. Oder sie nutzen den Postweg. Man hat es hier mit organisierter Kriminalität zu tun. Der wird man nur Herr, wenn man sie mit polizeilichen Methoden bekämpft: Observation, Infiltration, Razzien. Dazu braucht man vor allem Ressourcen, Beamte, Zeit. Und den Willen, all das zu finanzieren.

Wollen wir hoffen, dass diese Argumente nun auch europaweit dieselbe Wirkung zeigen wie letztes Jahr in Deutschland und dieser erneute Versuch, die Bürger für dumm zu verkaufen und über die Hintertür eine Zensurstruktur zu installieren, ins Leere läuft.

EU will Internetsperren einführen

In den letzten Monaten hatte die Diskussion zum Thema Internet-Sperrlisten gegen Kinderpornographie sowohl in der Politik wie in der Blogosphäre zu heftigen Diskussionen geführt. Die von der Großen Koalition noch beschlossenen Netzsperren wurden dann aber von der neuen CDU-FDP-Bundesregierung ausgesetzt. vernunft hatte sich durchgesetzt, Vernunft darüber, dass mit Stoppschildern keine wirkungsvolle Kriminalititätsbekämpfung erreicht werden kann. Wer Tücher über Opfer ausbreitet und denkt, dass damit der Täter bestraft wird, hat zu kurz gedacht. Löschen statt Sperren war die Gegenforderung gewesen, eine Forderung, die die Bundesregierung nun in den Fokus stellen wollte. Doch leider sieht es aktuell so aus, als wenn es ganz anders kommen würde!

Die Europäische Kommission unter Leitung der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren.

Die geplanten Websperren sind Teil einer umfassenden Richtlinie zum Kinderschutz, die mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen soll. […] Sollte die neue EU-Richtlinie Realität werden, entstünde in Deutschland eine paradoxe Situation: Die Bundesregierung müsste genau die Websperren einführen, die sie gerade ausgesetzt hat, um stattdessen ein Löschgesetz zu forcieren.

Auch wenn die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) diesn EU-Vorstoss ablehnt, gibt es doch wieder eine Reihe von Befürwortern der Netzsperren. Besonders die beiden folgenden Blog-Beiträge haben mich masslos geärgert:

WDR2: Internetsperren für Kinderpornografie / Autorin: Katrin Brand

Wenn alle sie darin unterstützen, auch die zögerliche Bundesregierung. Sie will die Seiten lieber löschen lassen, statt sie zu sperren, weil Sperren sich umgehen lassen. Das stimmt. […] Sperren hat auch nichts mit Zensur oder Eingriff in die Meinungsfreiheit zu tun. Kinderpornographie ist nie, unter keinen Umständen eine Meinung, sondern immer ein Verbrechen.

Kennzeichen Digital – Das BlogInternet: Höchste Zeit für Netzsperren gegen Kinderpornos

Wir haben lange genug gewartet. Auch Deutschland konnte sich bei dem „Kinderpornografie-Gesetz“, das letztes Jahr verabschiedet wurde, nicht auf konkrete weitgehende Maßnahmen gegen Pädophilie und Kinderpornografie im Netz durchringen, hatte die Internetsperren sogar abgelehnt. Das ist ein Skandal.[…] Gegner der Internetsperren befürchten eine weitergehende Zensur im Netz. Die EU-Kommission machte aber deutlich, dass es ihr nur um den Kampf gegen Kinderpornografie und den Schutz der Kinder gehe. Deutschland kann sich nicht weiter auf dem Recht auf freie Meinungsäußerung ausruhen.

Scheinbar scheinen alle konstruktiven Diskussionen bei einigen Vertretern der Medien nicht angekommen zu sein:

  1. Niemand setzt Kinderpornographie mit freier Meinungsäußerung gleich!!!!
  2. Wer Kinderpornographie im Internet bekämpfen will, muss die entsprechenden Seiten komplett löschen lassen und diejenigen strafrechtlich verfolgen, die diese Seiten eingestellt haben. Wer Stoppschilder fordert, forciert das Wegsehen!
  3. Wenn erstmal Netzsperren technisch umgesetzt sind, könne diese leicht für weitere Zensurmaßnahmen eingesetzt werden. Und das ist die grosse Gefahr, die in der Internet-Community gesehen wird.

Auch wenn die EU-Kommission aktuell ausschliesslich die bekämpfung der Kinderpronographie im Auge hat, so läßt sich der Adressatenkreis ganz schnell anpassen. Das zeigen Forderungen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im vergangenen Jahr, das bundesdeutsche Gesetz für Zugangssperren im Internet auch auf unzulässige und jugendgefährdende Inhalte auszuweiten. Solche und ähnliche Forderungen werden der EU-Kommission schnell gestellt werden, davon ist auszugehen. Und – man kann es wohl nicht oft genug sagen – das Grundthema bleibt für viele: Löschen statt Sperren !!!Damit wird die Kinderpornographie im Internet eingedämmt. Nur ist dieser Weg schwieriger und arbeitsintensiver – zu arbeitsintensiv für unsere EU-Politiker???

BVG kippt deutsche Vorratsdatenspeicherung

Ja, es ist ein guter Tag für den Datenschutz in Deutschland: wie erwartet hat der Erste Senat des Bundesgerichtshofes heute das bundesdeutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig angesehen und mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Kernpunkt der Kritik ist der besonders schwere Eingriff in das Fernmeldegeheimnis bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate, da damit inhaltliche Rückschlüsse bis in die Intimsphäre ermöglicht und somit auch Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten. Daher müssen auch alle bisher gespeicherten Daten umgehend gelöscht werden.

Wer sich ferner erhofft hatte, dass es zukünftig keine Vorratsdatenspeicherung mehr geben wird, dürfte heute enttäuscht worden sein oder wie die Süddeutsche kommentiert: Die Gegner der Datenspeicherung haben gewonnen, aber nicht gesiegt.. Gemäß dem Urteil wird die anlasslose Speicherung der Daten bei den Telefonunternehmen nämlich verfassungsrechtlich nicht schlechthin verboten, d.h. unter sehr stregen Auflagen darf die zu Grunde liegende EU-Richtlinie auch in Deutschland umgesetzt werden. Dass dieser – aus meiner Sicht nachvollziehbare – Kompromiss nicht immer auf Gegenliebe stösst, zeigen die entsprechenden Kommentare auf netzpolitik.org. Meines Erachtens wird hier oftmals vergessen, dass eine Grundfreiheit keinen höheren Wert hat als eine andere. Datenschutz und Bürgerrechte gehören zu unseren höchsten Gütern, aber auch das Verfolgen und Verhindern von Straftaten erfordert in einer modernen Welt sachgerechte Methoden. Und in begründeten und engumgrenzten Einzelfällen muss es möglich sein, auf entsprechende Telekommunikationsdaten zurückgreifen zu können. Es darf eben nur nicht willkürlich und ohne Rechtsprüfung erfolgen!

Vor allem war heute aber auch ein peinlicher Tag für die SPD und die CDU! Schliesslich war es die Große Koalition, die dieses Gesetz seinerzeit so beschlossen hatten und damit einen laxen Umgang mit dem Thema Bürgerrechte offenbarten. Aber nicht alle in der SPD scheinen sich hieran erinnern zu wollen. Dass sich der Thüringer SPD-Landesvorsitzende Christoph Matschie über das Urteil erfreut zeigte und sein Kommentar sind für mich blanker Hohn:

Die Freiheit des Einzelnen, die informationelle Selbstbestimmung und der Datenschutz sind hohe Güter, welche wir nicht leichtfertig auf dem Altar der Terrorbekämpfung opfern dürfen.

Richtig. Viele wussten das aber schon vor diesem wichtigen Urteil!

Steuersünder-Daten – Darf der Staat das Recht beugen?

Die aktuelle Diskussion über den möglichen Kauf einer Steuersünder-CD zeigt, wie weit das Rechtsempfinden der Deutschen gesunken ist. Zwei Drittel der Deutschen sind nach dem Zwischenstand einer aktuellen Umfrage bei Spiegel Online dafür, dass der Staat rund 2,5 Mio. Euro ausgibt, um die Daten von voraussichtlich 1.500 bundesdeutschen Steuersündern zu kaufen – verbunden mit der Erwartung, geschätzte 100 Mio. Euro Steuernachzahlungen zu erhalten. Ein Supergeschäft!

Richtig, mathematisch gesehen, eine Rendite von 4.000% !!! Dafür lohnt es sich doch, das Recht zu beugen. Selbst die Grünen, einer deren Slogans Deine Daten gehören Dir – Datenschutz ist Bürgerrecht lautet, stimmt hier dem Eingehen einer Straftat zu. Schliesslich ist die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ja dereselben Meinung, da darf man seine eigene Programmatik schnell mal über den Haufen werfen.

Der Kauf von gestohlenen Waren ist nach meiner laienhaften Einschätzung Hehlerei, somit nicht rechtens und ist auch gar nicht mit einer Belohnung zu vergleichen, was aktuell gern als Argument angebracht wird. Belohnt wird, wer dabei hilft, eine Straftat aufzuklären, indem er sachdienliche Hinweise gibt. Ich habe noch nie davon gehört, dass man gleichzeitig dazu aufruft, dabei eine Straftat zu begehen. Wie kann der Staat von seinen Bürgern verlangen, dass diese sich an die Gesetze halten, wenn der Staat gleichzeitig aufgrund der schlechten Haushaltslage das Gegenteil macht und auch noch offen zugibt. Dann braucht ja auch niemand mehr ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn man Schwarzarbeiter nutzt, um die Kosten zu drücken. Dann kann man ja auf Arbeit in die Kasse greifen, um die eigene Finanzlage zu verbessern.

Ich will nicht falsch verstanden werden: der Staat muss gegen Steuersünder vorgehen, mit allen legalen Mitteln, die zur Verfügung stehen. Es ist unfair gegenüber der Masse an ehrlichen Steuerzahlern, dieses soziale System zu untergraben. Wenn wir aber immer mehr das Recht aufweichen, wo ist dann zukünftig die Grenze? Dürfen dann nicht auch bald Wanzen in Wohnungen ohne richerlichen Beschluß angebracht werden, schliesslich ist es ja zum Vorteil der Mehrheit der Bevölkerung. Wie wäre es denn, alle diejenigen mal vorsorglich zu verhaften, die mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen und somit eventuell nennenswert Steuern hinterzogen haben – vielleicht gesteht der ein oder andere dann.

Wenn der Staat damit anfängt, über dem Gesetz zu stehen, machen wir meines Erachtens einen sehr grossen Fehler, der sich erst mit der Zeit auswirken wird. Und nicht unbedingt zum Positiven.

Neuerungen im BKA-Gesetz seit einem Jahr nicht genutzt

Ende 2008 wurden Änderungen im sogenannten BKA-Gesetz – die komplette Bezeichnung lautet im übrigen Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten – beschlossen, die schon um Vorfeld mehr als nur umstritten waren: das BKA kann seitdem Privat-Wohnungen mit Wanzen und Video-Kameras überwachen und Computer online durchsuchen. Mehrere Personen, darunter die bekannte Journalistin Bettina Winsemann und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben daraufhin 2009 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht, da das Bundeskriminalamt damit die Möglichkeit zugestanden bekommen hat – analog dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst -, zu ermitteln, bevor überhaupt eine Straftat begangen wurde. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus.

Interessanterweise habe ich heute morgen im Radion auf der Fahrt zur Arbeit gehört, dass die Neuerungen des Gesetzes kein einziges Mal seit Ende 2008 angewendet wurden! Dabei war diese Gesetzes-Änderung doch laut dem seinerzeitigen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble so wichtig gewesen:

Das Gesetz sei ein „wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nach der Kabinettssitzung. Die Regierung schaffe damit die „erforderlichen Befugnisse des Bundeskriminalamtes im Kampf gegen den internationalen Terrorismus“. Erstmals erhalte das BKA eine eigene Befugnis zur Gefahrenabwehr.

Nun könnte man zur Annahme kommen, dass die Gesetzesänderung deswegen keine Anwendung findet, weil das BKA davon ausgeht, dass das BVG diese Änderung kippen wird. Aber das wäre sicherlich schon arg ketzerisch. Berechtigt ist für mich aber die Frage, ob diese Gesetzesänderung wirklich so dringend benötigt wurde, wenn sie praktisch gar nicht genutzt wird …

Schweizer fürchten Minarette

Der Schweizer Volksentscheid zur Anti-Minarett-Initiative, die von zwei rechtspopulistischen Parteien betrieben wurde, hat europaweit eine breite Diskussion über Religionsfreiheit und Islamfeindlichkeit ausgelöst. Nachdem sich mehr als 57% der Schweizer, die an dem Entscheid teilgenommen haben, gegen den Bau von weiteren Minaretten ausgesprochen haben, spüren Rechtspopulisten einerseits Rückenwind, andererseits wird die Frage aufgeworfen, ob diese Votum auch hierzulande getroffen werden würde. Ich befürchte ja! Meines Erachtens zeigt dieser Volksentscheid ganz klar auf, wie gefährlich das eigentlich sinnvolle Mittel der Volksbefragung sein kann und warum ich persönlich gegen Volksbefragungen auf Bundesebene bin.

Das wesentliche Grundproblem einer Volksbefragung ist die Minimalisierung eines komplexen Themas auf eine einfach strukturierte Frage. Grundsätzlich bin ich für den Bau von Minaretten, den wenn ein Staat Religionsfreiheit, was eine der wesentlichen Grundfreiheiten ist, gewährt, dann muss man auch tolerieren können, dass Gläubige sich hierfür den entsprechenden Versammlungsort schaffen. Aber natürlich gibt es im Einzelfall auch gute Gründe, warum der geplante Ort für den Bau einer Minarette ggf. nicht geeignet ist. Diese Einzelfallentscheidung läßt sich nicht in eine allgemeine Volksbefragung pressen.

Ausserdem ist es immer dann besonders gefährlich, wenn Ängste instrumentalisiert werden können. In breiten Teilen der Bevölkerung wird der Islam auf den terroristischen Teil reduziert, was einem Großteil der gläubigen Muslimen bei weitem nicht gerecht wird. Solange diese Ängste von der Politik nicht ernst genommen werden und dieses Problem nicht nachhaltig angegangen wird, kann aus Angst Hass werden. Und die Tendenzen in Deutschland deuten eher auf eine Zunahme der Angst vor fremden Kulturen und Religionen hin. Um mit den Worten von Karl Heinz Deschner, einem der bedeutesten deutschen Kirchen- und Christentumskritiker des 20. Jahrhunderts zu sprechen:

Denken überzeugt Denkende, darum überzeugt Denken selten.

Verbote haben noch nie geholfen, Vertrauen aufzubauen und wenn es um Menschenrechte geht, darf nicht Angst Grundlage für Entscheidungen sein. Die Schweiz hat gezeigt, wie es nicht laufen darf. Die Presse hat das verstanden, aber auch das Volk in seiner gesamten Breite?

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