Deutsche Bahn-Chef zieht die Konsquenzen

Es waren dann doch wohl ein paar Affären zuviel, die dafür sorgten, dass die Deutsche Bahn AG nicht mehr aus den Schlagzeilen kam. Mit jedem Tag wurden neue, noch pikantere Details der Datenaffäre innerhalb des Staatsunternehmens veröffentlicht und der Druck auf Bahnchef Hartmut Mehdorn wurde immer stärker. Nachdem zuletzt auch der bundesdeutsche Politikkader immer seltener ihre Unterstützung demonstrierte, übernahm Mehdorn – endlich – die Verantwortung und bot seinen Rücktritt an:

Meine Damen und Herren, wir befinden uns derzeit am Beginn einer schweren, weltweiten Wirtschaftskrise, die auch für die DB AG und ihre Mitarbeiter gravierende Auswirkungen haben wird. […] Es ist für mich sehr bedrückend, dass sich Eigentümer, Mitarbeiter und Management, jetzt nicht mit aller Kraft auf die Lösung der sich daraus ergebenden Probleme konzentrieren können. Unsere Arbeit der letzten Jahre hat bewiesen, dass dieser Vorstand das Unternehmen und sein Geschäft versteht und deshalb gerade jetzt zur Gestaltung und Zukunftssicherung in schwierigen Zeiten gefragt ist. […] Keine Frage, ein Führungswechsel ist in solch schwieriger Lage nicht ohne zusätzliches Risiko. Aber das – meine Damen und Herren – müssen andere verantworten. Ich habe dem Aufsichtsratsvorsitzenden daher die Auflösung meines Vertrages angeboten.

Unabhängig davon, dass der Bahnchef weiterhin jede persönliche Schuld von sich weist und auch wenn er in seinen 15 Jahren als Chef der Bahn sicherlich eine weitestgehend erfolgreiche Arbeit gelesitet hat, als Vorstandsvorsitzender ist er aus meiner Sicht durch seine Position verantwortlich für das, was in seinem Unternehmen passiert. Und die Details der Daten-Affäre sind so pikant und unvertretbar, dass dieser Rücktritt zum Schutz der Deutsche Bahn AG notwendig war.

Die Auswirkungen aber können verherrend sein. Nun muss die Bundesregierung hastig einen neuen Bahn-Chef suchen und schon zeigt die Große Koalition erneut, wie uneinig sie doch ist. Während die SPD erneut eine gemeinsame Führung sowohl der Holding der Deutsche Bahn AG und der zur Privatisierung anstehenden DB Mobility Logistics fordert, präferiert die CDU dagegen eine Doppelspitze. Und da parallel auch der Finanzvorstand Diethelm Sack das Unternehmen verlassen wird, wird die Suche nach potentiellen Nachfolgern sowieso nicht einfach. Wer besitzt einerseits den notwendigen fachlichen Background, ein Unternehmen dieser Größenordnung zu führen und schafft es andererseits, sich gegen die viele Mitsprachewünsche der Politik durchzusetzen? Man kann schon fast behaupten, dass der Posten des Vorstandsvorsitzenden schnell zu einem Schleudersitz werden kann.

Denn gerade der hohe Einfluss der Politik kann sich in einer der Kernthemen der Bahn zu einem Bumerang entwickeln: wie bitte soll man potenziellen Investoren überzeugen, sich an der anstehenden Teilprivatisierung zu beteiligen, wenn es die Mitsprache deutlich eingeschränkt ist? Aus Sicht von Bankenkreisen ist eine Öffnung für private Anteilseigner unter Umständen für Jahre unmöglich. Es bleibt abzuwarten, inwiefern der laufende und für die Sanierung notwendige Wandlungsprozess von einem Staatsunternehmen zum Dienstleister dadurch zurückgeworfen wird. Vor allem Provinzpolitiker, denen die Privatisierungspläne von Anfang an ein Dorn im Auge waren, werden nun am lautesten jubeln. Hoffetlich bleibt ihnen dieses Lachen schon bald in der Kehle stecken.

Winnenden, die Presse und die Reaktionen der Politiker

Die Tragödie von Winnenden offenbart leider erneut, dass unsere Gesellschaft nicht in der Lage ist, den Amoklauf eines labilen Menschen zu verhindern. Wer gehofft hatte, dass nach den Ereignissen in Erfurt im Jahr 2002 durch die erfolgten Verschärfungen des Waffenrechts und des Jugendstrafrechts solchen Taten entgegengewirkt wurde, musste nun erkennen, dass dies nicht ausreicht, gar nicht ausreichen kann. Die schmerzhafte Wahrheit ist, dass wir solche Taten nie verhindern werden können. Aber gerade deswegen muss es in der Politik und in der Gesellschaft noch stärker und vor allem sinnvoller diskutiert werden, wie ein soziales Frühwarnsystem aufgebaut sein könnte, um die Signale, die potentielle Täter in der Regel aussenden, erkennen zu können. Dazu gehören u.a. mehr Lehrer, kleinere Klassen und ausgebildete Schulpsycholgen.

Aber auch Politiker, die nicht einfach pauschalisierte Patentrezepte propagieren. So wie etwa der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl (CSU):

Das im Juli 2008 reformierte Jugendschutzgesetz, unter anderem mit dem Ziel, den Jugendschutz im Hinblick auf Computerspiele zu verbessern, ist nicht ausreichend. Bei dem Amoklauf in Winnenden zeigt sich erneut, dass der Täter im Vorfeld seiner Tat sich intensiv mit so genannten Killerspielen beschäftigt hat. […] Deshalb brauchen wir: 1. strafrechtlich konkretisierte Verbotsnormen 2. eine Umgestaltung der Struktur und Arbeitsweise der USK, um Herstellerinteressen zurückzudrängen und effektive behördliche Überprüfungsmechanismen zu verankern.

Gleichzeitig erklärt unser Innenminister Wolfgang Schäuble, ebenfalls CSU, dass ein schärferes Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden nicht hätte verhindern können. Wie perfide ist das denn? Natürlich wird ein potentieller Täter es immer schaffen können, sich Waffen zu besorgen oder selber herzustellen. Aber muss ein Familienvater wirklich 18 Waffen und 4.500 Schuss Munition zu Hause lagern? Ich halte das für verantwortungslos, ja sogar grob fahrlässig. Hier muss auf jeden Fall meiner Meinung nach angesetzt werden.

Sehr enttäuscht hat mich aber auch das Vorgehen von Teilen der Presse. Stefan Niggemeier hat in seinem Blog in zwei wirklich interessanten Artikeln unter den Titeln Pöbeljournalismus und Amok twittern das Vorgehen u.a. von Stern und Focus dokumentiert hat.

Stern: Amok twitter

Die Pressefreiheit zählt zu den wichtigsten Grundfreiheiten einer Demokratie und muss geschützt werden. Aber Freiheit zu haben bedeutet auch Verantwortung zu übernehmen. Ist diese Art der Presseveröffentlichung via Twitter noch verantwortungsvoll oder angemessen. Eindeutig Nein! Damit wird der Populismus nur noch weiter angeheizt und nur Sensationsgier befriedigt. Das muss wirklich nicht sein!

Bundesverfassungsgericht stoppt Wahlcomputer

Offen gestanden freue ich mich über das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) in Sachen Wahlcomputer, auch wenn ich grundsätzlich ein Freund der stärkeren Nutzung der elektronischen Möglichkeiten bin. Bereits seit gut 10 Jahren sind Wahlcomputer im Einsatz, in dem Urteil geht es explizit um die Nutzung bei der Bundestagwahl 2005. Damals hatten rund 2 Millionen Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme an 1.800 Computerähnlichen Geräten abgegeben. Und genau hier setzt das Urteil – zu Recht an:

Die Wähler hätten weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können, so die Begründung der Richter. […] Die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel. […] Um echte Computer handelt es sich jedoch nicht, Elektronik und Software sind nicht aufwändiger als bei einer Waschmaschine oder einem Drucker. Über ein großes Tastentableau, auf dem die Stimmzettel abgebildet sind, gibt der Wähler seine Stimme per Tastendruck ab. Kontrollieren kann er seine Eingaben über einen kleinen LCD-Bildschirm. Gesteuert wird das Gerät über eine Software, die auf zwei fest integrierten Chips gespeichert wird. Ein Speichermodul, das wie eine Kassette in das Gerät eingesteckt wird, dient als elektronische Wahlurne.

Das BVG führt i.w. zwei Gründe für dieses Urteil an: Einerseits muss ein Bürger ohne Computerkenntnisse die wesentlichen Schritte seiner Wahlhandlung überprüfen können, andererseits werden die Stimmen ausschließlich elektronisch erfasst und gespeichert, womit Programmierfehler oder zielgerichtete Manipulationen schwer erkennbar. Letzteres hatten Hacker im holländischen Fernsehen demonstriert, in dem Sie bei analogen Geräten die Manipulierbarkeit nachwiesen.

Somit bin ich der Meinung, dass dieses Urteil wichtig und richtig ist. Noch wichtiger finde ich aber, dass der Zweite Senat des BVG die Nutzung von Wahlcomputern nicht vollständig ausgeschlossen hat. Wenn die entsprechenden technischen Voraussetzungen geschaffen sind, dass die Wahlcomputer die o.g. Voraussetzungen erfüllen, kann ein Einsatz auch wieder in Angriff genommen werden.

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