Kommt die digitale Todesstrafe?

Markus Beckedahl von netzpolitik.org hat seinen neuesten wöchentlicher Kommentar im Zeit.de-Blog Kulturkampf und versucht mit der Frage Wollen wir die digitale Todesstrafe? einen wichtigen Teilaspekt bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet in die öffentliche Diskussion zu bringen: ist das Kappen des Internetzugangs als Strafandrohung sinnvoll?

Die Digitalisierung stellt das traditionelle Urheberrecht vor eine große Herausforderung. Seit Jahren tobt daher ein politischer Krieg um die richtigen Rahmenbedingungen. Zehn Jahre nach Start der ersten Tauschbörse Napster ist immer noch keine Lösung in Sicht.

Konkreter Hintergrund ist der Beschluß des Französischen Parlaments, dass Richter Internetnutzern, die wiederholt gegen das Urheberrecht verstoßen, den Internet-Anschluss für bis zu einem Jahr sperren können (HADOPI 2 Gesetz). Im Fokus der Fahndung stehen dabei vor allem Nutzer von Tauschbörsen. Auch in UK ist ein analoges Gesetz in der Planung, in Deutschland hatte sich die CDU im Bundestagswahlkampf zunächst ähnliche Forderungen aufgestellt, aufgrund der öffentlichen Kritik hiervon zunächst wieder Abstand genommen.

Das Fazit von Markus Beckedahl ist eindeutig:

Die Forderung, Tauschbörsennutzern das Internet zu sperren, ist irrsinnig, unverhältnismässig und unvernünftig. Und darüber hinaus gibt es zahlreiche ungelöste Problemstellungen […] Im Jahre 2009 vom Internet ausgeschlossen zu werden, kommt einer digitalen Todesstrafe gleich. Vernünftiger wäre es, neue Technologien und den medialen Wandel zu umarmen und innovative Geschäftsmodelle dafür zu entwickeln.

Viel zu viele Fragen sind bei diesem Vorgehen offen, wie z.B. mit dem Problem umgegangen wird, dass Anschlussinhaber und Rechtsverletzter ja nicht zwingend dieselbe Person sein müssen. Auch stellt sich mir die Frage, welches Recht wichtiger ist: das Zugangrecht zum Internet oder das Urheberrecht? Einfache Lösungen greifen hier meines Erachtens nicht, dass haben bereits die populistischen Killerspiel-Verbote und Internet-Sperrlisten gezeigt. Da aber die Generation Internet bisher nur unterdurchschnittlich in der Politik vertreten ist, besteht erneut die grosse Gefahr, dass Gesetze auf den Weg gebracht werden, die genau das Gegenteil des Gewünschten erreichen: die Straftäter, die im grossen Stil Raubkopien anfertigen, finden schnell Lösungen und schlüpfen durch die Maschen!

Twitter-Betrug von Torsten Schäfer-Gümbel

Ich bin nun wahrlich kein Freund der SPD, aber der Hessische Spitzenkandidaten Thorsten Schäfer-Gümbel (TSG) hatte mal meinen Respekt gewonnen. Respekt vor allem, weil er voller Elan und Motivation das desaströse Erbe der Lügenbaronin Andrea Ypsilanti angetreten war. Respekt aber auch, weil er sich bemühte, über neue Medien vor allem an junge Wähler heranzutreten und hierzu insbesondere den Mikroblog Twitter sehr aktiv nutzte. Sicherlich war er damit nicht der erste, der dem USA-Obama-Trend folgte, aber er war wirkte dabei authentisch und ehrlich. Doch leider hat sich nunmehr gezeigt, dass auch hier ein Ghostwriter am Werk war!!!

opponent.de hat leider aufgedeckt, dass der Twitter-Account TSGHessen nur ein Betrug ist. Seine Beiträge stammen – zumindest zum Teil – aus der Feder des PR-Beraters Oliver Zeisberger alias oliverbarracuda. Unter diesem Twitter-Account hatte er fälschlicherweise einen Beitrag von TSG veröffentlicht und dann, nachdem ihm sein Fehler offenbar auffiel, wieder gelöscht und im Account von TSG erneut veröffentlicht. Dank der Suchfunktion von Twitter konnte ihm dieses Vorgehen aber nachgewiesen werden, womit auch der nächste SPD-Spitzenpolitiker zeigt, wie wenig er von Wahrheit und Integrität hält. Peinlich!!!

Sicherlich kann man entgegenhalten, dass jeder Politiker seine Textschreiber hat, was ja auch vollkommen in Ordnung ist, wenn es um Presseveröffentlichungen etc. geht. Aber Web 2.0 steht nunmal für Individualität und Persönliches, man erwartet ganz einfach, dass ein Twitter- oder Blog-Eintrag auch wirklich selbst geschrieben wurde. Wer sich nicht daran hält, verstösst somit gegen die Netiquette und zeigt, wie wenig er von Web 2.0 versteht. Da hilft es auch nicht folgender Hinweis:

Falls @oliverbarracuda für mich meine Tweets verschickt, werden wir es nun kennzeichnen.

Sorry, TSG, dafür ist es nun zu spät! Eine Umbenennung in Ypsilanti2 wäre angebrachter.

Wahl zur besten Politiker-Websites von gestern

Eigentlich ist das Thema der Wahl schon ein Widerspruch an sich: Auf netzpolitik.org kann man aktuell Die besten Politiker-Websites von gestern aus 17 Vorschlägen wählen. Es geht also darum, nicht den besten Webauftritt zu bestimmen, sondern:

… besten MdB-Webseiten von gestern zu küren. Die Politiker, die sich den Netz-Trends und den Dialog-Möglichkeiten verschließen und traditionsbewusst die 90er-Jahre leben.

Die vorgeschlagenen Websites haben wirklich teilweise eher einen nostalgischen Flair und von einem modernen Webauftritt kann wirklich nicht gesprochen werden. Auch wenn ich eher ein Freund eines best-practise-Ansatzes bin, hat die Aktion doch irgendwo Charme und eventuell hat der ein oder andere Interesse, seinen Kommentar dort abzugeben.

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