Struwwelpeter soll aus den Kinderstuben verschwinden

Letzte Woche hörte ich während einer Autofahrt im Radio, dass Prof. Dr. Marianne Leuzinger-Bohleber, ihres Zeichens Psychoanalytikerin und Direktorin des Sigmund-Freud-Instituts in Frankfurt, den bekannten Struwwelpeter als für Kinder ungeeignet ansieht. Diese sicherlich den meisten bekannte Geschichte stammt aus dem Jahr 1844 und ist Teil des Werkes Lustigen Geschichten und drolligen Bilder für Kinder von 3 bis 6 Jahren des Frankfurter Psychiaters Heinrich Hoffmann, dessen Geburtstag sich dieses Jahr zum 200. Mal jährt.

Per Internet-Suche habe ich dann den entsprechenden Artikel Hei! Da schreit der Konrad sehr – Der Struwwelpeter: Eine Fundgrube unbewusster Wünsche und Ängste von Kindern aus der Zeitschrift Forschung Frankfurt, Nr. 1 (2009) gefunden. Hier ein Auszug aus dem Fazit des Artikels:

Bilder wie die abgeschnittenen, blutenden Daumen stimulieren die archaische Qualität der Ängste übermäßig, statt sie zu besänftigen. […] Gerade weil sie zentrale unbewusste Fantasien und Ängste mobilisieren, werden die Kinder intensiv emotional angesprochen: Sie identifizieren sich mit den dargestellten Personen wie Konrad, Paulinchen, dem bösen Friederich und dem Struwwelpeter. Die negativen, drastischen Folgen und Strafen, die die Bildfiguren erleben, wirken auf Anhieb und führen zu drastischen Strafängsten, die das Kind dazu bringen, auf die verbotene Triebbefriedigung zu verzichten. Die Strafängste haben eine archaische Qualität: Sie können vom kindlichen Ich nicht ertragen und müssen daher ins Unbewusste verbannt werden […] Angesichts der vielen wunderbaren Kinderbücher, die uns heute zur Verfügung stehen, um Kinder in ihrem Entwicklungsprozess zu unterstützen, ihre kindlich-archaischen Fantasien zu
differenzieren, zu kultivieren und psychisch zu integrieren, ist zu wünschen, dass der Struwwelpeter aus den heutigen Kinderstuben verschwindet und Erwachsenen und ihrem historischen Interesse vorbehalten bleibt.

Ja, ich muss gestehen: auch ich habe mich als Kind bei diesen Geschichten unwohl sowie ängstlich gefühlt und mir die Frage gestellt, ob meine Eltern das auch mit mir anstellen würden. Ob und wie ich mit meinen Eltern das Gespräch hierzu gesucht habe, kann ich heute aber nicht mehr sagen. Ich weiss nur eins: geschadet haben diese Geschichten meiner Psyche nicht!

Ich halte diesen Wunsch von Frau Prof. Dr. Leuzinger-Bohleber, dass der Struwwelpeter aus den Kinderstuben verschwinden soll, einfach nur für unsinnig und vollkommen realitätsfern. Seit über 150 Jahren gehört diese Geschichte zu unserem Kulturgut, genauso wie die Grimms Märchen, in denen u.a. eine Hexe bei lebendigem Leib verbrannt wird. Sollten wir das dann nicht auch gleich noch verbieten? Sicherlich nicht. ich würde mich sogar darüber freuen, wenn mehr Kinder heutzutage mit diesem Märchen und Geschichten gross werden würden, anstelle von der heimischen Flimmerkiste mit Beiträgen ganz anderer Art überflutet zu werden.

Und mich stört eines an dieser Publikation noch mehr: wurde diese etwa durch Steuergelder finanziert? Leider konnte ich das auf der Website des Sigmund-Freud-Instituts nicht in Erfahrung bringen. Natürlich bin ich grundsätzlich dafür, dass Forschungsinstitute Fördermittel aus den öffentlichen Töpfen erhält, aber nicht unbedingt für jede Art der Forschung. Muss man sich mit diesem Thema wirklich beschäftigen? Gibt es nicht wichtigere Themen im Bereich der Kindeserziehung? Ich glaube schon und daher hoffe ich, dass diese Diskussion ganz schnell dahin verschwindet, wo sie hingehört: in der Versenkung!

SPD will Steuer-Abwrackprämie einführen

Die SDP, allen voran deren Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier, scheinen die im Rahmen des Konjunkturpaketes II beschlossene Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagens als Erfolgsmodell anzusehen und planen nun ähnliches in der Steuerpolitk einzuführen. Auch wenn die SPD erst am kommenden Sonntag Details zum Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 vorstellen wollen, wurde gestern die SPD-Wahlkampfidee für eine 300-Euro-Prämie bekannt, die diejenigen Bürgerinnen und Bürger erhalten sollen, die auf die Abgabe eine Steuererklärung verzichten. Verheiratete sollen sogar 600 Euro erhalten, sofern es sich um Arbeitnehmer handelt, die neben Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit keine weiteren Einkünfte haben.

Was auf den ersten Blick wie eine gute Idee aussieht, um vor allem Klein- und Durchschnittsverdiener zu entlasten, die keine hohen Werbungskosten beim Fiskus absetzen können, ist meiner Meinung nach bei genauerer Betrachtung ein Armutszeugnis und das offenkundige Eingeständnis der SPD, keine wirklichen Lösungen für die verfahrene Steuerpolitik in Deutschland zu haben. Mit dem vom SPD-Präsidiumsmitglied Ralf Stegner verkündeten Beitrag für ein einfacheres und gerechteres Steuersystem hat dieser Vorschlag gar nichts zu tun:

Das Steuersystem wird einerseits damit nicht vereinfacht, sondern eher noch komplizierter! Wer erhält denn nun diesen Bonus? Gilt das auch für die Bezieher von Betriebsrenten und Pensionen? Was ist mit Studenten, die nur teilweise im Jahresverlauf arbeiten? Wie sollen die Finanzämter prüfen, ob diejenigen, die diesen Bonus in Anspruch nehmen wollen, auch wirklich „berechtigt“ sind? Der Bund der Steuerzahler befrüchtet daher zu Recht, dass dieser Vorschlag die Bürokratie noch mehr aufblähen könnte. Und: ich befrüchte, dass viele Arbeitnehmer Steuerrückzahlungen verlieren werden, weil ihnen der Aufwand für die Erstellung einer Steuererklärung zu hoch ist, obwohl sie mehr als 300 Euro zurückerhalten könnten.

Andererseits sollen die hieraus veranschlagten Steuerausfälle von rund drei Milliarden Euro durch eine erneute Einführung der Börsenumsatzsteuer und eine erhöhte Reichensteuer finanziert werden.

Vor gut 20 Jahren hatten CDU und FDP die Börsenumsatzsteuer aus guten Gründen abgeschafft worden, das Beispiel Schweden kann hierbei herangezogen werden:

ort war die Börsenumsatzsteuer Mitte der achtziger Jahre eingeführt und 1992 wieder abgeschafft worden. Die geplanten Einnahmen wurden nicht erzielt, auch verlagerte sich ein Teil des Börsenhandels nach London, wo zwar eine Börsenumsatzsteuer existiert – aber auch zahlreichen Ausnahmeregelungen. Auf diesen Umstand verwies in der Vergangenheit der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler. Ursprünglich habe der schwedische Staat 165 Millionen Euro einnehmen wollen, es seien aber im besten Jahr lediglich neun Millionen Euro gewesen, so der liberale Finanzexperte.

Gerade jetzt, wo sich nach der Finanzmarktkriese die Börsen weltweit langsam wieder erholen, wäre dieser Schritt tödlich für den Finanzstandort Deutschland. Und neue Haushaltslöcher, weil angestrebte Steuereinnahmen ausbleiben, können wir uns wirklich nicht leisten.

Und diejenigen noch mehr zu belasten, die jetzt schon den Großteil des bundesdeutschen Steueraufkommens stemmen, die mittleren Einkommen und die mittelständnischen Unternehmen, hilft uns auch nicht aus der Wirtschaftskrise! Was Deutschland braucht, sind „echte“ Lösungen in der Steuerpolitik: eine Steuerstrukturreform, Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen, ein einfaches Steuerrecht durch Reduzierung der Steuersätze und Abschaffung von Ausnahmetatbeständen. Das schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass der Steuerzahler eine faire Chance hat, seine Steuererklärung zu erstellen und entlastet die Finanzverwaltung bei der Prüfung der Steuererklärungen. Aber davon will die SPD scheinbar nichts wissen. Wichtiger scheint es ihr, mit populistischen Pseudolösungen die weltfremden Forderungen der Ex-SED Linken noch zu übertrumpfen, um dort verlorene Wählergunst zurück zu gewinnen.

Mehdorn pocht auf Vertragserfüllung

Ein Nachfolger für den scheidenden Deutsche Bahn Chef Hartmut Mehdorn war mit der Person des Daimler-Managers Rüdiger Grube schneller als gedacht gefunden und alles schien darauf hinzudeuten, dass die Bahn nunmehr langsam aus den Schlagzeilen kommen würde. Weit gefehlt! Denn Herr Mehdorn steht erneut im Feuer der Kritik. Hintergrund sind seine Forderungen nach der vollständigen, finanziellen Erfüllung seines bis Mai 2011 laufenden Vertrages, was de facto eine Abfindung in noch unbekannter Millionenhöhe bedeutet. Ansonsten müsste er rechtliche Schritte einleiten. Schnell wird daraus eine öffentliche Brandmarkung und vor allem die Gewerkschaften reagieren empört.

Was hierbei – erneut – nicht unterschieden wird, ist der Unterschied zwischen rechtlichen und moralischen Konsequenzen. Letzteres zu fordern, ist jedermanns Recht. Die rechtlichen Fragen müssen aber erst noch geklärt werden. In einem Rechtsstaat – und darauf sollten wir stolz sein – müssen Verträge nach dem Grundsatz pacta sunt servanda erfüllt werden. Und damit hat Herr Mehdorn trotz aller Anfeindungen wie jeder andere Bundesbürger das Recht, zur Klärung im Zweifelsfall von Gericht zu ziehen. Denn nur dort kann ein rechtsstaatliches Urteil auf Basis aller beweisbaren Tatbestände erfolgen. Und derzeit stehen Behauptungen u.a. aus der Daten-Affäre im Raum, die erst noch bewiesen werden müssen.

Ob das potentielle Urteil im persönlichen Empfinden aller Bürgerinnen und Bürger am Ende gerecht ist, bleibt offen. Sollte Hartmut Mehdorn kein Fehlverhalten nachzuweisen sein, dürfte es aus meiner Sicht schwierig werden, ihm die vertraglich zugesichteren Zahlungen zu verweigern. Gerade die Gewerkschaften sollten das wissen, sitzen deren Vertreter doch auch im Aufsichtsrat des Staatsunternehmens und dieser Aufsichtsrat hat schliesslich den Vertrag mit Hartmut Mehdorn entschieden. Populismus ist in Deutschland mal wieder en vogue, verantwortungsvolles Handeln sieht anders aus: zunächst muss eine Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe erfolgen und dann kann entschieden werden, ob die Einhaltung des Arbeitsvertrages wirklich notwendig ist!

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