Struwwelpeter soll aus den Kinderstuben verschwinden

Letzte Woche hörte ich während einer Autofahrt im Radio, dass Prof. Dr. Marianne Leuzinger-Bohleber, ihres Zeichens Psychoanalytikerin und Direktorin des Sigmund-Freud-Instituts in Frankfurt, den bekannten Struwwelpeter als für Kinder ungeeignet ansieht. Diese sicherlich den meisten bekannte Geschichte stammt aus dem Jahr 1844 und ist Teil des Werkes Lustigen Geschichten und drolligen Bilder für Kinder von 3 bis 6 Jahren des Frankfurter Psychiaters Heinrich Hoffmann, dessen Geburtstag sich dieses Jahr zum 200. Mal jährt.

Per Internet-Suche habe ich dann den entsprechenden Artikel Hei! Da schreit der Konrad sehr – Der Struwwelpeter: Eine Fundgrube unbewusster Wünsche und Ängste von Kindern aus der Zeitschrift Forschung Frankfurt, Nr. 1 (2009) gefunden. Hier ein Auszug aus dem Fazit des Artikels:

Bilder wie die abgeschnittenen, blutenden Daumen stimulieren die archaische Qualität der Ängste übermäßig, statt sie zu besänftigen. […] Gerade weil sie zentrale unbewusste Fantasien und Ängste mobilisieren, werden die Kinder intensiv emotional angesprochen: Sie identifizieren sich mit den dargestellten Personen wie Konrad, Paulinchen, dem bösen Friederich und dem Struwwelpeter. Die negativen, drastischen Folgen und Strafen, die die Bildfiguren erleben, wirken auf Anhieb und führen zu drastischen Strafängsten, die das Kind dazu bringen, auf die verbotene Triebbefriedigung zu verzichten. Die Strafängste haben eine archaische Qualität: Sie können vom kindlichen Ich nicht ertragen und müssen daher ins Unbewusste verbannt werden […] Angesichts der vielen wunderbaren Kinderbücher, die uns heute zur Verfügung stehen, um Kinder in ihrem Entwicklungsprozess zu unterstützen, ihre kindlich-archaischen Fantasien zu
differenzieren, zu kultivieren und psychisch zu integrieren, ist zu wünschen, dass der Struwwelpeter aus den heutigen Kinderstuben verschwindet und Erwachsenen und ihrem historischen Interesse vorbehalten bleibt.

Ja, ich muss gestehen: auch ich habe mich als Kind bei diesen Geschichten unwohl sowie ängstlich gefühlt und mir die Frage gestellt, ob meine Eltern das auch mit mir anstellen würden. Ob und wie ich mit meinen Eltern das Gespräch hierzu gesucht habe, kann ich heute aber nicht mehr sagen. Ich weiss nur eins: geschadet haben diese Geschichten meiner Psyche nicht!

Ich halte diesen Wunsch von Frau Prof. Dr. Leuzinger-Bohleber, dass der Struwwelpeter aus den Kinderstuben verschwinden soll, einfach nur für unsinnig und vollkommen realitätsfern. Seit über 150 Jahren gehört diese Geschichte zu unserem Kulturgut, genauso wie die Grimms Märchen, in denen u.a. eine Hexe bei lebendigem Leib verbrannt wird. Sollten wir das dann nicht auch gleich noch verbieten? Sicherlich nicht. ich würde mich sogar darüber freuen, wenn mehr Kinder heutzutage mit diesem Märchen und Geschichten gross werden würden, anstelle von der heimischen Flimmerkiste mit Beiträgen ganz anderer Art überflutet zu werden.

Und mich stört eines an dieser Publikation noch mehr: wurde diese etwa durch Steuergelder finanziert? Leider konnte ich das auf der Website des Sigmund-Freud-Instituts nicht in Erfahrung bringen. Natürlich bin ich grundsätzlich dafür, dass Forschungsinstitute Fördermittel aus den öffentlichen Töpfen erhält, aber nicht unbedingt für jede Art der Forschung. Muss man sich mit diesem Thema wirklich beschäftigen? Gibt es nicht wichtigere Themen im Bereich der Kindeserziehung? Ich glaube schon und daher hoffe ich, dass diese Diskussion ganz schnell dahin verschwindet, wo sie hingehört: in der Versenkung!

SPD will Steuer-Abwrackprämie einführen

Die SDP, allen voran deren Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier, scheinen die im Rahmen des Konjunkturpaketes II beschlossene Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagens als Erfolgsmodell anzusehen und planen nun ähnliches in der Steuerpolitk einzuführen. Auch wenn die SPD erst am kommenden Sonntag Details zum Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 vorstellen wollen, wurde gestern die SPD-Wahlkampfidee für eine 300-Euro-Prämie bekannt, die diejenigen Bürgerinnen und Bürger erhalten sollen, die auf die Abgabe eine Steuererklärung verzichten. Verheiratete sollen sogar 600 Euro erhalten, sofern es sich um Arbeitnehmer handelt, die neben Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit keine weiteren Einkünfte haben.

Was auf den ersten Blick wie eine gute Idee aussieht, um vor allem Klein- und Durchschnittsverdiener zu entlasten, die keine hohen Werbungskosten beim Fiskus absetzen können, ist meiner Meinung nach bei genauerer Betrachtung ein Armutszeugnis und das offenkundige Eingeständnis der SPD, keine wirklichen Lösungen für die verfahrene Steuerpolitik in Deutschland zu haben. Mit dem vom SPD-Präsidiumsmitglied Ralf Stegner verkündeten Beitrag für ein einfacheres und gerechteres Steuersystem hat dieser Vorschlag gar nichts zu tun:

Das Steuersystem wird einerseits damit nicht vereinfacht, sondern eher noch komplizierter! Wer erhält denn nun diesen Bonus? Gilt das auch für die Bezieher von Betriebsrenten und Pensionen? Was ist mit Studenten, die nur teilweise im Jahresverlauf arbeiten? Wie sollen die Finanzämter prüfen, ob diejenigen, die diesen Bonus in Anspruch nehmen wollen, auch wirklich „berechtigt“ sind? Der Bund der Steuerzahler befrüchtet daher zu Recht, dass dieser Vorschlag die Bürokratie noch mehr aufblähen könnte. Und: ich befrüchte, dass viele Arbeitnehmer Steuerrückzahlungen verlieren werden, weil ihnen der Aufwand für die Erstellung einer Steuererklärung zu hoch ist, obwohl sie mehr als 300 Euro zurückerhalten könnten.

Andererseits sollen die hieraus veranschlagten Steuerausfälle von rund drei Milliarden Euro durch eine erneute Einführung der Börsenumsatzsteuer und eine erhöhte Reichensteuer finanziert werden.

Vor gut 20 Jahren hatten CDU und FDP die Börsenumsatzsteuer aus guten Gründen abgeschafft worden, das Beispiel Schweden kann hierbei herangezogen werden:

ort war die Börsenumsatzsteuer Mitte der achtziger Jahre eingeführt und 1992 wieder abgeschafft worden. Die geplanten Einnahmen wurden nicht erzielt, auch verlagerte sich ein Teil des Börsenhandels nach London, wo zwar eine Börsenumsatzsteuer existiert – aber auch zahlreichen Ausnahmeregelungen. Auf diesen Umstand verwies in der Vergangenheit der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler. Ursprünglich habe der schwedische Staat 165 Millionen Euro einnehmen wollen, es seien aber im besten Jahr lediglich neun Millionen Euro gewesen, so der liberale Finanzexperte.

Gerade jetzt, wo sich nach der Finanzmarktkriese die Börsen weltweit langsam wieder erholen, wäre dieser Schritt tödlich für den Finanzstandort Deutschland. Und neue Haushaltslöcher, weil angestrebte Steuereinnahmen ausbleiben, können wir uns wirklich nicht leisten.

Und diejenigen noch mehr zu belasten, die jetzt schon den Großteil des bundesdeutschen Steueraufkommens stemmen, die mittleren Einkommen und die mittelständnischen Unternehmen, hilft uns auch nicht aus der Wirtschaftskrise! Was Deutschland braucht, sind „echte“ Lösungen in der Steuerpolitik: eine Steuerstrukturreform, Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen, ein einfaches Steuerrecht durch Reduzierung der Steuersätze und Abschaffung von Ausnahmetatbeständen. Das schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass der Steuerzahler eine faire Chance hat, seine Steuererklärung zu erstellen und entlastet die Finanzverwaltung bei der Prüfung der Steuererklärungen. Aber davon will die SPD scheinbar nichts wissen. Wichtiger scheint es ihr, mit populistischen Pseudolösungen die weltfremden Forderungen der Ex-SED Linken noch zu übertrumpfen, um dort verlorene Wählergunst zurück zu gewinnen.

Mehdorn pocht auf Vertragserfüllung

Ein Nachfolger für den scheidenden Deutsche Bahn Chef Hartmut Mehdorn war mit der Person des Daimler-Managers Rüdiger Grube schneller als gedacht gefunden und alles schien darauf hinzudeuten, dass die Bahn nunmehr langsam aus den Schlagzeilen kommen würde. Weit gefehlt! Denn Herr Mehdorn steht erneut im Feuer der Kritik. Hintergrund sind seine Forderungen nach der vollständigen, finanziellen Erfüllung seines bis Mai 2011 laufenden Vertrages, was de facto eine Abfindung in noch unbekannter Millionenhöhe bedeutet. Ansonsten müsste er rechtliche Schritte einleiten. Schnell wird daraus eine öffentliche Brandmarkung und vor allem die Gewerkschaften reagieren empört.

Was hierbei – erneut – nicht unterschieden wird, ist der Unterschied zwischen rechtlichen und moralischen Konsequenzen. Letzteres zu fordern, ist jedermanns Recht. Die rechtlichen Fragen müssen aber erst noch geklärt werden. In einem Rechtsstaat – und darauf sollten wir stolz sein – müssen Verträge nach dem Grundsatz pacta sunt servanda erfüllt werden. Und damit hat Herr Mehdorn trotz aller Anfeindungen wie jeder andere Bundesbürger das Recht, zur Klärung im Zweifelsfall von Gericht zu ziehen. Denn nur dort kann ein rechtsstaatliches Urteil auf Basis aller beweisbaren Tatbestände erfolgen. Und derzeit stehen Behauptungen u.a. aus der Daten-Affäre im Raum, die erst noch bewiesen werden müssen.

Ob das potentielle Urteil im persönlichen Empfinden aller Bürgerinnen und Bürger am Ende gerecht ist, bleibt offen. Sollte Hartmut Mehdorn kein Fehlverhalten nachzuweisen sein, dürfte es aus meiner Sicht schwierig werden, ihm die vertraglich zugesichteren Zahlungen zu verweigern. Gerade die Gewerkschaften sollten das wissen, sitzen deren Vertreter doch auch im Aufsichtsrat des Staatsunternehmens und dieser Aufsichtsrat hat schliesslich den Vertrag mit Hartmut Mehdorn entschieden. Populismus ist in Deutschland mal wieder en vogue, verantwortungsvolles Handeln sieht anders aus: zunächst muss eine Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe erfolgen und dann kann entschieden werden, ob die Einhaltung des Arbeitsvertrages wirklich notwendig ist!

Deutsche Bahn-Chef zieht die Konsquenzen

Es waren dann doch wohl ein paar Affären zuviel, die dafür sorgten, dass die Deutsche Bahn AG nicht mehr aus den Schlagzeilen kam. Mit jedem Tag wurden neue, noch pikantere Details der Datenaffäre innerhalb des Staatsunternehmens veröffentlicht und der Druck auf Bahnchef Hartmut Mehdorn wurde immer stärker. Nachdem zuletzt auch der bundesdeutsche Politikkader immer seltener ihre Unterstützung demonstrierte, übernahm Mehdorn – endlich – die Verantwortung und bot seinen Rücktritt an:

Meine Damen und Herren, wir befinden uns derzeit am Beginn einer schweren, weltweiten Wirtschaftskrise, die auch für die DB AG und ihre Mitarbeiter gravierende Auswirkungen haben wird. […] Es ist für mich sehr bedrückend, dass sich Eigentümer, Mitarbeiter und Management, jetzt nicht mit aller Kraft auf die Lösung der sich daraus ergebenden Probleme konzentrieren können. Unsere Arbeit der letzten Jahre hat bewiesen, dass dieser Vorstand das Unternehmen und sein Geschäft versteht und deshalb gerade jetzt zur Gestaltung und Zukunftssicherung in schwierigen Zeiten gefragt ist. […] Keine Frage, ein Führungswechsel ist in solch schwieriger Lage nicht ohne zusätzliches Risiko. Aber das – meine Damen und Herren – müssen andere verantworten. Ich habe dem Aufsichtsratsvorsitzenden daher die Auflösung meines Vertrages angeboten.

Unabhängig davon, dass der Bahnchef weiterhin jede persönliche Schuld von sich weist und auch wenn er in seinen 15 Jahren als Chef der Bahn sicherlich eine weitestgehend erfolgreiche Arbeit gelesitet hat, als Vorstandsvorsitzender ist er aus meiner Sicht durch seine Position verantwortlich für das, was in seinem Unternehmen passiert. Und die Details der Daten-Affäre sind so pikant und unvertretbar, dass dieser Rücktritt zum Schutz der Deutsche Bahn AG notwendig war.

Die Auswirkungen aber können verherrend sein. Nun muss die Bundesregierung hastig einen neuen Bahn-Chef suchen und schon zeigt die Große Koalition erneut, wie uneinig sie doch ist. Während die SPD erneut eine gemeinsame Führung sowohl der Holding der Deutsche Bahn AG und der zur Privatisierung anstehenden DB Mobility Logistics fordert, präferiert die CDU dagegen eine Doppelspitze. Und da parallel auch der Finanzvorstand Diethelm Sack das Unternehmen verlassen wird, wird die Suche nach potentiellen Nachfolgern sowieso nicht einfach. Wer besitzt einerseits den notwendigen fachlichen Background, ein Unternehmen dieser Größenordnung zu führen und schafft es andererseits, sich gegen die viele Mitsprachewünsche der Politik durchzusetzen? Man kann schon fast behaupten, dass der Posten des Vorstandsvorsitzenden schnell zu einem Schleudersitz werden kann.

Denn gerade der hohe Einfluss der Politik kann sich in einer der Kernthemen der Bahn zu einem Bumerang entwickeln: wie bitte soll man potenziellen Investoren überzeugen, sich an der anstehenden Teilprivatisierung zu beteiligen, wenn es die Mitsprache deutlich eingeschränkt ist? Aus Sicht von Bankenkreisen ist eine Öffnung für private Anteilseigner unter Umständen für Jahre unmöglich. Es bleibt abzuwarten, inwiefern der laufende und für die Sanierung notwendige Wandlungsprozess von einem Staatsunternehmen zum Dienstleister dadurch zurückgeworfen wird. Vor allem Provinzpolitiker, denen die Privatisierungspläne von Anfang an ein Dorn im Auge waren, werden nun am lautesten jubeln. Hoffetlich bleibt ihnen dieses Lachen schon bald in der Kehle stecken.

Winnenden, die Presse und die Reaktionen der Politiker

Die Tragödie von Winnenden offenbart leider erneut, dass unsere Gesellschaft nicht in der Lage ist, den Amoklauf eines labilen Menschen zu verhindern. Wer gehofft hatte, dass nach den Ereignissen in Erfurt im Jahr 2002 durch die erfolgten Verschärfungen des Waffenrechts und des Jugendstrafrechts solchen Taten entgegengewirkt wurde, musste nun erkennen, dass dies nicht ausreicht, gar nicht ausreichen kann. Die schmerzhafte Wahrheit ist, dass wir solche Taten nie verhindern werden können. Aber gerade deswegen muss es in der Politik und in der Gesellschaft noch stärker und vor allem sinnvoller diskutiert werden, wie ein soziales Frühwarnsystem aufgebaut sein könnte, um die Signale, die potentielle Täter in der Regel aussenden, erkennen zu können. Dazu gehören u.a. mehr Lehrer, kleinere Klassen und ausgebildete Schulpsycholgen.

Aber auch Politiker, die nicht einfach pauschalisierte Patentrezepte propagieren. So wie etwa der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl (CSU):

Das im Juli 2008 reformierte Jugendschutzgesetz, unter anderem mit dem Ziel, den Jugendschutz im Hinblick auf Computerspiele zu verbessern, ist nicht ausreichend. Bei dem Amoklauf in Winnenden zeigt sich erneut, dass der Täter im Vorfeld seiner Tat sich intensiv mit so genannten Killerspielen beschäftigt hat. […] Deshalb brauchen wir: 1. strafrechtlich konkretisierte Verbotsnormen 2. eine Umgestaltung der Struktur und Arbeitsweise der USK, um Herstellerinteressen zurückzudrängen und effektive behördliche Überprüfungsmechanismen zu verankern.

Gleichzeitig erklärt unser Innenminister Wolfgang Schäuble, ebenfalls CSU, dass ein schärferes Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden nicht hätte verhindern können. Wie perfide ist das denn? Natürlich wird ein potentieller Täter es immer schaffen können, sich Waffen zu besorgen oder selber herzustellen. Aber muss ein Familienvater wirklich 18 Waffen und 4.500 Schuss Munition zu Hause lagern? Ich halte das für verantwortungslos, ja sogar grob fahrlässig. Hier muss auf jeden Fall meiner Meinung nach angesetzt werden.

Sehr enttäuscht hat mich aber auch das Vorgehen von Teilen der Presse. Stefan Niggemeier hat in seinem Blog in zwei wirklich interessanten Artikeln unter den Titeln Pöbeljournalismus und Amok twittern das Vorgehen u.a. von Stern und Focus dokumentiert hat.

Stern: Amok twitter

Die Pressefreiheit zählt zu den wichtigsten Grundfreiheiten einer Demokratie und muss geschützt werden. Aber Freiheit zu haben bedeutet auch Verantwortung zu übernehmen. Ist diese Art der Presseveröffentlichung via Twitter noch verantwortungsvoll oder angemessen. Eindeutig Nein! Damit wird der Populismus nur noch weiter angeheizt und nur Sensationsgier befriedigt. Das muss wirklich nicht sein!

Bundesverfassungsgericht stoppt Wahlcomputer

Offen gestanden freue ich mich über das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) in Sachen Wahlcomputer, auch wenn ich grundsätzlich ein Freund der stärkeren Nutzung der elektronischen Möglichkeiten bin. Bereits seit gut 10 Jahren sind Wahlcomputer im Einsatz, in dem Urteil geht es explizit um die Nutzung bei der Bundestagwahl 2005. Damals hatten rund 2 Millionen Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme an 1.800 Computerähnlichen Geräten abgegeben. Und genau hier setzt das Urteil – zu Recht an:

Die Wähler hätten weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können, so die Begründung der Richter. […] Die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel. […] Um echte Computer handelt es sich jedoch nicht, Elektronik und Software sind nicht aufwändiger als bei einer Waschmaschine oder einem Drucker. Über ein großes Tastentableau, auf dem die Stimmzettel abgebildet sind, gibt der Wähler seine Stimme per Tastendruck ab. Kontrollieren kann er seine Eingaben über einen kleinen LCD-Bildschirm. Gesteuert wird das Gerät über eine Software, die auf zwei fest integrierten Chips gespeichert wird. Ein Speichermodul, das wie eine Kassette in das Gerät eingesteckt wird, dient als elektronische Wahlurne.

Das BVG führt i.w. zwei Gründe für dieses Urteil an: Einerseits muss ein Bürger ohne Computerkenntnisse die wesentlichen Schritte seiner Wahlhandlung überprüfen können, andererseits werden die Stimmen ausschließlich elektronisch erfasst und gespeichert, womit Programmierfehler oder zielgerichtete Manipulationen schwer erkennbar. Letzteres hatten Hacker im holländischen Fernsehen demonstriert, in dem Sie bei analogen Geräten die Manipulierbarkeit nachwiesen.

Somit bin ich der Meinung, dass dieses Urteil wichtig und richtig ist. Noch wichtiger finde ich aber, dass der Zweite Senat des BVG die Nutzung von Wahlcomputern nicht vollständig ausgeschlossen hat. Wenn die entsprechenden technischen Voraussetzungen geschaffen sind, dass die Wahlcomputer die o.g. Voraussetzungen erfüllen, kann ein Einsatz auch wieder in Angriff genommen werden.

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