Regensburger Verwaltungsgericht erlaubt Neonazi-Kundgebung
Wenn man heute die Bilder des NPD-Aufmarsches in Passau mit rund 200 Rechtsextremen sieht, werden sich natürlich viele die Frage stellen: wieso hat das Verwaltungsgericht Regensburg das von der Stadt Passau verhängte Verbot wieder aufgehoben? Wieso konnte man der NPD diese Plattform zur Selbstdarstellung gewähren? Und mein Bauch stimmt diesen Fragen absolut zu, auch ich ärgere mich darüber, dass die Rechten erneut marschieren konnten.
Mein Kopf aber sieht das anders! Ich muss der Courage der Richter am Verwaltungsgericht Regensburg Respekt zollen. Es dürfte nicht leicht gefallen sein, entgegen der Meinung im Volke eine Entscheidung für die Versammlungsfreiheit zu treffen. Solange die NPD nicht als verfassungswidrig eingestuft werden kann und wird, solange muss man ihr – auch wenn es schwer fällt – dieselben Rechte zusprechen wir allen anderen demokratischen Parteien in Deutschland. Denn die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gehört zu den wichtigsten Grundrechten unserer Demokratie und für diese Freiheiten haben Menschen früher ihr Leben einsetzen müssen.
Demokratie war und ist nicht einfach, es ist und bleibt eine sehr anfällige Staatsform. Oder wie der englischen Staatsmannes Winston Churchill am 11. November 1947 bei einer Rede im Unterhaus sagte:
Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen – abgesehen von all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind.
Natürlich besteht die Gefahr, dass die Rechten unter dem Deckmantel dieser Freiheit gegen die Demokratie vorgehen. Dass der NPD-Aufmarsch, der sich gegen die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Messerattacke auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl richtete, allgemein als Provokation empfunden worden ist, kann ich nachvollziehen. Solche Provokationen müssen natürlich verhindert werden. Daher hat das Verwaltungsgericht auch richtige und wichtige Auflagen erteilt, wie z.B. das Verbot einer Verunglimpfung von Alois Mannichl. Der NPD-Aufmarsch muss friedlich und im Rahmen unserer Gesetzen erfolgen. Und wenn dagegen verstossen wird, kann auch eingeschritten werden. Gegen rechte Gewalt muss vorgegangen werden, wie im übrigen auch gegen linke Gewalt. Es kann auch nicht sein, dass man gerechtfertigte und wichtige Demonstrationen gegen Rechts dafür missbraucht, um Gewalt anzuwenden. Rechtsextremismus wie Linksextremismus gehören nur mit den legalen Mitteln eines demokratischen Staates bekämpft. Das ist nicht immer der einfachste Weg, wie z.B. die Schwierigkeiten eines Verbotsverfahrens der NPD zeigen. Aber wenn wir Demokratie wollen, dann dürfen wir auch nur demokratische Methoden einsetzen. Alles andere führt zu einer Schwächung der Demokratie und nicht zu deren Stärkung. Das ist meine Meinung!
Geschrieben von Frank-Andre Thies | 0 Kommentare
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