EFSF-Sondergremium durch BVG vorerst untersagt

EFSF-Sondergremium durch BVG vorerst untersagtUm in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit die Rechte des Bundestages an den Entscheidungen der EFSF – Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität wahrzunehmen, hat der Bundestag am Mittwoch ein EFSF-Sondergremium eingesetzt, welches aus neun Mitglieder des Haushaltsausschusses besteht: drei Vertreter der CDU/CSU-Fraktion, je zwei Vertreter der FDP- und der SPD-Fraktion sowie je ein Vertreter der Fraktionen von Die Linke und der Grünen. Doch dazu wird es zunächst nicht kommen, den das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat per einstweiliger Anordnung dieses Sondergremium verboten:

Die Rechte des Bundestags bei der Euro-Rettung dürfen nicht von einem Sondergremium aus lediglich neun Parlamentariern wahrgenommen werden. […] Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm weise zwar dem Haushaltsausschuss eine Sonderrolle zu. Sie könne aber „nicht durch ein ,Minigremium‘, das an dessen Stelle entscheide, ausgehebelt und unterlaufen werden. […] Im Gesetz sei zudem darauf verzichtet worden, die Mehrheitsverhältnisse im Plenum in dem Gremium abzubilden.

Ich freue mich über diese Entscheidung, denn ich kann einfach nicht nachvollziehen, welche Entscheidungen im Rahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität geheim, schnell und vor allem an der Mehrheit der Parlamentarier vorbei getroffen werden müssten. Wenn schon Millionen von Steuergeldern für notwendige Rettungsschirme verwendet werde müssen, dann bitte muss diese Entscheidung auf breiter parlamentarischer Basis und nach intensiven Diskussionen erfolgen … nicht einfach nebenbei!