BVG kippt deutsche Vorratsdatenspeicherung

Ja, es ist ein guter Tag für den Datenschutz in Deutschland: wie erwartet hat der Erste Senat des Bundesgerichtshofes heute das bundesdeutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig angesehen und mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Kernpunkt der Kritik ist der besonders schwere Eingriff in das Fernmeldegeheimnis bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate, da damit inhaltliche Rückschlüsse bis in die Intimsphäre ermöglicht und somit auch Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten. Daher müssen auch alle bisher gespeicherten Daten umgehend gelöscht werden.

Wer sich ferner erhofft hatte, dass es zukünftig keine Vorratsdatenspeicherung mehr geben wird, dürfte heute enttäuscht worden sein oder wie die Süddeutsche kommentiert: Die Gegner der Datenspeicherung haben gewonnen, aber nicht gesiegt.. Gemäß dem Urteil wird die anlasslose Speicherung der Daten bei den Telefonunternehmen nämlich verfassungsrechtlich nicht schlechthin verboten, d.h. unter sehr stregen Auflagen darf die zu Grunde liegende EU-Richtlinie auch in Deutschland umgesetzt werden. Dass dieser – aus meiner Sicht nachvollziehbare – Kompromiss nicht immer auf Gegenliebe stösst, zeigen die entsprechenden Kommentare auf netzpolitik.org. Meines Erachtens wird hier oftmals vergessen, dass eine Grundfreiheit keinen höheren Wert hat als eine andere. Datenschutz und Bürgerrechte gehören zu unseren höchsten Gütern, aber auch das Verfolgen und Verhindern von Straftaten erfordert in einer modernen Welt sachgerechte Methoden. Und in begründeten und engumgrenzten Einzelfällen muss es möglich sein, auf entsprechende Telekommunikationsdaten zurückgreifen zu können. Es darf eben nur nicht willkürlich und ohne Rechtsprüfung erfolgen!

Vor allem war heute aber auch ein peinlicher Tag für die SPD und die CDU! Schliesslich war es die Große Koalition, die dieses Gesetz seinerzeit so beschlossen hatten und damit einen laxen Umgang mit dem Thema Bürgerrechte offenbarten. Aber nicht alle in der SPD scheinen sich hieran erinnern zu wollen. Dass sich der Thüringer SPD-Landesvorsitzende Christoph Matschie über das Urteil erfreut zeigte und sein Kommentar sind für mich blanker Hohn:

Die Freiheit des Einzelnen, die informationelle Selbstbestimmung und der Datenschutz sind hohe Güter, welche wir nicht leichtfertig auf dem Altar der Terrorbekämpfung opfern dürfen.

Richtig. Viele wussten das aber schon vor diesem wichtigen Urteil!

Steuersünder-Daten – Darf der Staat das Recht beugen?

Die aktuelle Diskussion über den möglichen Kauf einer Steuersünder-CD zeigt, wie weit das Rechtsempfinden der Deutschen gesunken ist. Zwei Drittel der Deutschen sind nach dem Zwischenstand einer aktuellen Umfrage bei Spiegel Online dafür, dass der Staat rund 2,5 Mio. Euro ausgibt, um die Daten von voraussichtlich 1.500 bundesdeutschen Steuersündern zu kaufen – verbunden mit der Erwartung, geschätzte 100 Mio. Euro Steuernachzahlungen zu erhalten. Ein Supergeschäft!

Richtig, mathematisch gesehen, eine Rendite von 4.000% !!! Dafür lohnt es sich doch, das Recht zu beugen. Selbst die Grünen, einer deren Slogans Deine Daten gehören Dir – Datenschutz ist Bürgerrecht lautet, stimmt hier dem Eingehen einer Straftat zu. Schliesslich ist die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ja dereselben Meinung, da darf man seine eigene Programmatik schnell mal über den Haufen werfen.

Der Kauf von gestohlenen Waren ist nach meiner laienhaften Einschätzung Hehlerei, somit nicht rechtens und ist auch gar nicht mit einer Belohnung zu vergleichen, was aktuell gern als Argument angebracht wird. Belohnt wird, wer dabei hilft, eine Straftat aufzuklären, indem er sachdienliche Hinweise gibt. Ich habe noch nie davon gehört, dass man gleichzeitig dazu aufruft, dabei eine Straftat zu begehen. Wie kann der Staat von seinen Bürgern verlangen, dass diese sich an die Gesetze halten, wenn der Staat gleichzeitig aufgrund der schlechten Haushaltslage das Gegenteil macht und auch noch offen zugibt. Dann braucht ja auch niemand mehr ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn man Schwarzarbeiter nutzt, um die Kosten zu drücken. Dann kann man ja auf Arbeit in die Kasse greifen, um die eigene Finanzlage zu verbessern.

Ich will nicht falsch verstanden werden: der Staat muss gegen Steuersünder vorgehen, mit allen legalen Mitteln, die zur Verfügung stehen. Es ist unfair gegenüber der Masse an ehrlichen Steuerzahlern, dieses soziale System zu untergraben. Wenn wir aber immer mehr das Recht aufweichen, wo ist dann zukünftig die Grenze? Dürfen dann nicht auch bald Wanzen in Wohnungen ohne richerlichen Beschluß angebracht werden, schliesslich ist es ja zum Vorteil der Mehrheit der Bevölkerung. Wie wäre es denn, alle diejenigen mal vorsorglich zu verhaften, die mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen und somit eventuell nennenswert Steuern hinterzogen haben – vielleicht gesteht der ein oder andere dann.

Wenn der Staat damit anfängt, über dem Gesetz zu stehen, machen wir meines Erachtens einen sehr grossen Fehler, der sich erst mit der Zeit auswirken wird. Und nicht unbedingt zum Positiven.

Neuerungen im BKA-Gesetz seit einem Jahr nicht genutzt

Ende 2008 wurden Änderungen im sogenannten BKA-Gesetz – die komplette Bezeichnung lautet im übrigen Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten – beschlossen, die schon um Vorfeld mehr als nur umstritten waren: das BKA kann seitdem Privat-Wohnungen mit Wanzen und Video-Kameras überwachen und Computer online durchsuchen. Mehrere Personen, darunter die bekannte Journalistin Bettina Winsemann und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben daraufhin 2009 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht, da das Bundeskriminalamt damit die Möglichkeit zugestanden bekommen hat – analog dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst -, zu ermitteln, bevor überhaupt eine Straftat begangen wurde. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus.

Interessanterweise habe ich heute morgen im Radion auf der Fahrt zur Arbeit gehört, dass die Neuerungen des Gesetzes kein einziges Mal seit Ende 2008 angewendet wurden! Dabei war diese Gesetzes-Änderung doch laut dem seinerzeitigen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble so wichtig gewesen:

Das Gesetz sei ein “wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland”, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nach der Kabinettssitzung. Die Regierung schaffe damit die “erforderlichen Befugnisse des Bundeskriminalamtes im Kampf gegen den internationalen Terrorismus”. Erstmals erhalte das BKA eine eigene Befugnis zur Gefahrenabwehr.

Nun könnte man zur Annahme kommen, dass die Gesetzesänderung deswegen keine Anwendung findet, weil das BKA davon ausgeht, dass das BVG diese Änderung kippen wird. Aber das wäre sicherlich schon arg ketzerisch. Berechtigt ist für mich aber die Frage, ob diese Gesetzesänderung wirklich so dringend benötigt wurde, wenn sie praktisch gar nicht genutzt wird …

Schweizer fürchten Minarette

Der Schweizer Volksentscheid zur Anti-Minarett-Initiative, die von zwei rechtspopulistischen Parteien betrieben wurde, hat europaweit eine breite Diskussion über Religionsfreiheit und Islamfeindlichkeit ausgelöst. Nachdem sich mehr als 57% der Schweizer, die an dem Entscheid teilgenommen haben, gegen den Bau von weiteren Minaretten ausgesprochen haben, spüren Rechtspopulisten einerseits Rückenwind, andererseits wird die Frage aufgeworfen, ob diese Votum auch hierzulande getroffen werden würde. Ich befürchte ja! Meines Erachtens zeigt dieser Volksentscheid ganz klar auf, wie gefährlich das eigentlich sinnvolle Mittel der Volksbefragung sein kann und warum ich persönlich gegen Volksbefragungen auf Bundesebene bin.

Das wesentliche Grundproblem einer Volksbefragung ist die Minimalisierung eines komplexen Themas auf eine einfach strukturierte Frage. Grundsätzlich bin ich für den Bau von Minaretten, den wenn ein Staat Religionsfreiheit, was eine der wesentlichen Grundfreiheiten ist, gewährt, dann muss man auch tolerieren können, dass Gläubige sich hierfür den entsprechenden Versammlungsort schaffen. Aber natürlich gibt es im Einzelfall auch gute Gründe, warum der geplante Ort für den Bau einer Minarette ggf. nicht geeignet ist. Diese Einzelfallentscheidung läßt sich nicht in eine allgemeine Volksbefragung pressen.

Ausserdem ist es immer dann besonders gefährlich, wenn Ängste instrumentalisiert werden können. In breiten Teilen der Bevölkerung wird der Islam auf den terroristischen Teil reduziert, was einem Großteil der gläubigen Muslimen bei weitem nicht gerecht wird. Solange diese Ängste von der Politik nicht ernst genommen werden und dieses Problem nicht nachhaltig angegangen wird, kann aus Angst Hass werden. Und die Tendenzen in Deutschland deuten eher auf eine Zunahme der Angst vor fremden Kulturen und Religionen hin. Um mit den Worten von Karl Heinz Deschner, einem der bedeutesten deutschen Kirchen- und Christentumskritiker des 20. Jahrhunderts zu sprechen:

Denken überzeugt Denkende, darum überzeugt Denken selten.

Verbote haben noch nie geholfen, Vertrauen aufzubauen und wenn es um Menschenrechte geht, darf nicht Angst Grundlage für Entscheidungen sein. Die Schweiz hat gezeigt, wie es nicht laufen darf. Die Presse hat das verstanden, aber auch das Volk in seiner gesamten Breite?

GM verkauft Opel nicht

Nun ist die Katze also aus dem Sack! Nach monatelangen Verhandlungen hat heute Nacht der US-Automobilkonzern General Motors den vielerorts an sicher geltenden Verkauf von Opel an Automobilzulieferer Magna abgesagt und plant nun selber das Europageschäft zu sanieren. Dass man damit eine Reihe von europäischen und deutschen Politikern, allen voran unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel, brüskiert, die nahezu durchweg nur den Verkauf von Opel an Magna als sinnhafte Lösung angesehen und während der Wahlkampfphase laut propagiert haben, wird in Kauf genommen. Doch kommt diese Entscheidung wirklich so unerwartet?

Ich glaube nicht. Schliesslich war von Anfang an bekannt, dass mit dem Verkauf von Opel nicht nur der Zugriff von GM auf wichtige moderne Technologien und der Zugang zum europäischen Markt verloren geht, sondern diese Assets eventuell von russischen Wettbewerbern für deren Stärkung der Marktpositionierung genutzt werden könnte, was langfristig negative Folgen für GM hätte. Dazu kommt, dass der Opel-Käufer Magna nicht unbedingt der erhoffte weisse Ritter ist, wie Opel-Treuhandmitglied Dirk Pfeil nochmal bestätigt hat und daher die Entscheidung von GM sogar begrüsst hat:

Magna wäre mit der Opel Übernahme “glatt überfordert” gewesen.

Im Grunde dürfen sich m.E. die damaligen Regierungsmitglieder von CDU/CSU und SPD gar nicht so stark aufregen, schliesslich haben diese indirekt sogar aktiv diese Entscheidung unterstützt: Opel gehört zu den größten Nutzniessern der deutschen Kfz-Abwrackprämie und konnte ihre wirtschaftliche Lage – zumindest temporär – verbessern. Jammern ist aber auch aus einem anderem Grund fehl am Platz: ob es sich wirklich um einen schwarzen Tag für Opel handelt, wie Betriebsratschef Klaus Franz heute sagte, hängt sehr stark auch von der bundesdeutschen Regierung und den betroffenen Bundesländern ab. Opel ist weiterhin ein Sanierungsfall und schmerzhafte Einschnitte werden notwendig sein, um ein tragfähiges Konzept umsetzen zu können. Wie stark die deutschen Standorte hiervon betroffen sein werden, bleibt abzuwarten. Aber es muss Lösungen geben, die weder den deutschen Steuerzahler einseitig belasten noch die Opel-Arbeitnehmer im Regen stehen lässt. Und das wird ein gewaltiger Spagat werden. Gut, dass der Wahlkampf vorbei ist.

Löschen statt Sperren – FDP setzt sich durch

Auch wenn die Koalitionsverhandlungen in Berlin zwischen CDU/CSU und FDP bei weitem noch nicht abgeschlossen sind, so gibt es laut Agenturmeldungen zumindest im Bereich der Inneren Sicherheit Einigkeit was die wichtigen Themenbereiche Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren betrifft. Und wie es sich laut Inforamtionen von Heise (Internetsperren sind vorerst vom Koalitionstisch / Koalitionsvereinbarung: Web-Sperren weg, Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt) zeigt, konnte die FDP hier deutlich mehr Schwerpunkte setzen:

So wird die Online-Durchsuchung zukünftig nur noch auf Antrag der Bundesanwaltschaft möglich sein und darf auch weiterhin nur durch das BKA vorgenommen werden. Eine Ausweitung auf andere Behörden wie der Bundesverfassungsschutz sind damit vom Tisch. Bei der Vorratsdatenspeicherung soll die Nutzung der Daten weiter eingeschränkt werden und nur in besonders schweren Fällen genutzt werden kann. Auch eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird nicht ausgeschlossen. Ausgesetzt werden kann diese Form der Überwachung derzeit nicht, da es sich um ein europäisches Gesetz handelt.

Besonders freut es mich natürlich, dass die umstrittenen Internetsperren gestoppt wurden. Das entsprechende Gesetz, dass noch von der Großen Koalition auf den Weg gebracht wurde, wird zunächst für ein Jahr ausgesetzt, damit sich in dieser Zeit das BKA nach dem Motto Löschen statt Sperren verstärkt um den Ausbau der internationalen Zusammenarbeit zum Löschen dieser Inhalte kümmern kann. Die Weitergabe von Sperrlisten an die Zugangsanbieter wird während dieser Zeit nicht stattfinden. Nach Ablauf des Jahres sollen die Ergebnisse dieser Maßnahmen ausgewertet werden, um dann eine endgültige Entscheidung zu treffen.

Sicherlich wäre auch für mich eine komplette Gesetzesrücknahme noch besser gewesen, aber Koalitionsverhandlungen sind nunmal grundsätzlich von Kompromissen geprägt und niemand wird 100% seiner Vorstellungen durchsetzen können. Viel wichtiger ist für mich das Ziel:

Für die Liberalen handelt es sich dabei um eine Lösung, die es der Union beim Abschied vom Web-Sperren ermöglicht, das Gesicht zu wahren. Man werde nach Ablauf der Frist darauf drängen, das Zugangserschwerungsgesetz komplett aufzuheben.

Die Verhandlungsführerin der Liberalen in der Arbeitsgruppe, die bayerische FDP-Vorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ergänzte, dass “kinderpornographische Abbildungen und Texte aus dem Netz entfernt” werden müssten. Das Internet sei schließlich kein “rechtsfreier Raum”. Konkret setzen die Liberalen vor allem auf die Internetwirtschaft und die Verbesserung von Hotlines zum Löschen illegaler Inhalte wie INHOPE, dass das BKA auf dem kleinen Dienstweg über eine direkte Ansprache von Providern ohne den Umweg über ausländische Polizeibehörden mehr zum Entfernen kinderpornographischer Angebote aus dem Netz beitragen könnte.

In einem Jahr wird sich die FDP genau daran messen lassen müssen und ich glaube nicht, dass irgendjemand in der Parteizentrale davon ausgeht, dass dies bis dahin vergessen sein wird. Dafür wird das Web schon sorgen!

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