EU erhöht den Druck auf Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Kommission hat laut einer aktuellen Pressemitteilung Deutschland und Rumänien eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Im März 2010 hatte – wie damals zu erwarten war – der Bundesgerichtshofes das vorgesehene bundesdeutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig angesehen und mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Hintergrund war i.w. der besonders schwere Eingriff in das Fernmeldegeheimnis bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten, da damit inhaltliche Rückschlüsse bis in die Intimsphäre ermöglicht und somit auch Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten. Ein neuer Gesetzesentwurf wurde bisher nicht vorgelegt, das deutsche Justizministerium arbeitet jedoch seit längerem an einer modifizierten Umsetzung der Richtlinie. Ziel ist es dabei, die Eingriffe in die Privatsphäre deutlich zu reduzieren. Doch offenkundig erwartet die EU-Kommission eine uneingeschränkte Umsetzung:

Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht durch Deutschland und Rumänien könnte negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen.

Ich hoffe sehr, dass sich die Bundesregierung hier nicht unter Druck setzen läßt. Bis dato ist meines Erachtens immer noch nicht bewiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote erhöhen resp. die Zahl der begangenen Straftaten reduzieren könnte. Laut einem Artikel bei Heise online aus Januar 2011 unterlegt die polizeilichen Kriminalstatistik, dass die verdachtsunabhängige Datenspeicherung bei der Aufklärung schwerer Straftaten nicht weiter geholfen hatte. Warum also ohne Not die Bürgerrechte einschränken?